Honeywell Riedel-de Haën AG: OLG Celle weist Beschwerden zurück

In dem Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Honeywell Riedel-de Haën AG auf die Hauptaktionärin Honeywell Deutschland GmbH hat das Oberlandesgericht Celle die Barabfindung mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 auf 4.217,29 Euro erhöht. An dem Verfahren waren insgesamt 11 Antragsteller beteiligt. Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.03.2021: Az.: 9 … Honeywell Riedel-de Haën AG: OLG Celle weist Beschwerden zurück weiterlesen